weisen, verneint (Urteil des Bundesgerichts 6B_320/2007 vom 16. November 2007). Vorliegend musste B. im Vergleich zum zitierten Bundesgerichtsentscheid während der vergleichsweise kurzen Dauer von vier Tagen «lediglich» ein Bruchteil der Anrufe über sich ergehen lassen. Die Intensität der Zwangswirkung ist entsprechend geringer, womit der Tatbestand der Nötigung daher entgegen dem vorinstanzlichen Urteil nicht erfüllt ist.