unglaubhaften Aussagen des Beschuldigten ist nicht abzustellen. Weiter deutet das Verhalten des Beschuldigten nach der Tat (mitnehmen des Kissens, wechseln der nach Rauch riechenden Kleider) darauf hin, dass dieser beabsichtigte, bei den Rettungskräften der Feuerwehr einen falschen Eindruck zu erwecken. Ferner besteht der Anschein, dass der Beschuldigte versuchte, Tatspuren (Ausziehen der Papiertüten, Hände waschen) zu vernichten. Insgesamt bestehen somit eine Vielzahl von Indizien, welche darauf hinweisen, dass der Beschuldigte den Brand gelegt hat. Der Beschuldigte hatte zudem ein Motiv. Wobei hinzu kommt, dass er mit Konflikten generell unangemessene und von Wut geprägte Reaktion zeigt.