14-18 [H.]). Zum anderen wurde dem Beschuldigten wegen der Streitigkeiten im Haus, für die er von den Vermietern verantwortlich gehalten wurde, nur wenige Tage vor dem Brand die Kündigung seiner Wohnung angedroht. Dies konnte der Beschuldigte nicht nachvollziehen (UA act. 1301 Ziff. 36) und versetze ihn in eine schwierige Lage mit Gefühlen der Hilflosigkeit, ging er doch davon aus, keine andere Wohnung zu finden (UA act. 1305 Ziff. 65; 68).