Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Aussagen des Beschuldigten zu den Vorkommnissen in der Brandnacht unglaubhaft sind und sein Verhalten (mitnehmen des Kissens; wechseln der nach Rauch riechenden Kleider) darauf hindeutet, dass er beabsichtigte, bei den Rettungskräften der Feuerwehr einen falschen Eindruck vorzuspiegeln. Der Beschuldigte hat sich diesbezüglich jedoch in Widersprüche verstrickt, indem er plötzlich wusste, dass niemand im Keller war.