nach dem Wecken in den Keller gegangen, meinte der Beschuldigte, er sei im Halbschlaf herumgeirrt. Er habe nur noch eine schwarze Rauchwolke gesehen. Er habe nur eine Pyjamahose angehabt. Das Zeugs habe so fest gestunken, dass er in die Wohnung gegangen sei und sich noch umgezogen habe. Er habe noch den Nachbarn gesucht. Aber dann gemerkt, dass das Auto von diesem nicht da gewesen sei. Er sei in die Wohnung zurück, habe seine silberne Jogginghose und sein Kissen geholt und sei dann runter zum Hauseingang rausgerannt (UA act. 1299 Ziff. 13).