1312 f. Ziff. 5). Bei der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 30. Januar 2020 gab B. zunächst in sehr pauschaler Art und Weise an: «Um 2 Uhr habe ich wieder Lärm gehört. Ich sah Herr[n] A. vom Keller in seine Wohnung rennen». Aus den weiteren Ausführungen des B. erhellt jedoch, dass dies erst später beim zweiten Nachsehen war (Frage: «Zuerst sind Sie also in den Gang und haben Rauch gerochen und dann sind sie wieder in die Wohnung. Warum sind Sie anschliessend wieder hinaus» Antwort: «Ich war neugierig, ich wollte wissen, was los ist. Ich sah ihn dann hinaufrennen. […]» [VA act. 285]). Dies bestätigte er auch bei seiner weiteren gerichtlichen Einvernahme am 3. März 2022 (VA act.