4.6. Gemäss dem Bericht des Brandermittlers vom 18. Januar 2017 fanden sich an der Pyjamahose (gemeint war wohl die Trainerhose) des Beschuldigten mutmassliche Russrückstände (UA act. 1292). Das IRM Bern bestätigte im Abschlussbericht vom 13. Dezember 2016, dass an den in der Wohnung des Beschuldigten sichergestellten Trainerhosen (Asservat 5) und einem Hausschuh (Asservat 4) PAK- resp. Alkanerückstände gefunden werden konnten, die mit dem Brandort bzw. dem Brandschutt übereinstimmten (vgl. UA act.