4.5. Der Brandermittler Wm C. erstellte über den Brand vom 18. August 2016 einen Fachbericht, welcher vom 18. Januar 2017 datiert. Er kam darin zum Schluss, Kartonschachteln, Zeitungsbündel und ein Europalett seien absichtlich aufgeschichtet und mit einer offenen Flamme entzündet worden. Deshalb sei eindeutig von Brandstiftung auszugehen (UA act. 1290 ff.).