Schaden am Haus und am Eigentum der Bewohner des Mehrfamilienhauses zu verursachen und ausserdem Leib und Leben der schlafenden Bewohner des Mehrfamilienhauses in eine konkrete Gefahr zu bringen. Um ca. 03.00 Uhr sei der Rauch durch eine Bewohnerin des Hauses bemerkt worden und die herbeigerufene Feuerwehr habe anschliessend das Feuer im Keller löschen können. Sämtliche Bewohner des Hauses haben unverletzt evakuiert werden können. Am Mehrfamilienhaus sei ein Sachschaden in der Höhe von Fr. 31'611.30 entstanden. Ausserdem seien diverse Fahrräder, die sich zum Zeitpunkt des Feuers im Keller befanden, beschädigt worden. Dadurch habe sich der Beschuldigte der Brandstiftung gemäss Art.