Aufgrund der Beschaffenheit des angezündeten Materials sei ein Feuer mit offenen Flammen und viel Rauch entstanden, welches nicht mehr durch den Beschuldigten hätte gelöscht werden können. Ohne sich um das Feuer zu kümmern und im Wissen um die schlafenden Bewohner des Mehrfamilienhauses habe sich der Beschuldigte danach wieder in seine Wohnung im 2. Stock begeben, wo er geduscht habe, um allfällige Spuren zu vernichten. Der Beschuldigte habe in der Absicht gehandelt oder zumindest in Kauf genommen, das Mehrfamilienhaus an der X-Strasse in Q. in Brand zu setzen, einen grossen -9-