4.2. Dem Beschuldigten wird in Anklageziffer 1 vorgeworfen, er habe in der Nacht des 18. August 2016 um ca. 02.30 Uhr im Keller des Mehrfamilienhauses an der X-Strasse in Q. willentlich Feuer gelegt. Er habe das im Keller gelagerte Altpapier, den Altkarton und eine Holzpalette beim Durchgang zwischen Fahrradraum und dem ehemaligen Kühlraum aufgetürmt und danach das Altpapier mutwillig – mutmasslich mit einem Feuerzeug – angezündet. Aufgrund der Beschaffenheit des angezündeten Materials sei ein Feuer mit offenen Flammen und viel Rauch entstanden, welches nicht mehr durch den Beschuldigten hätte gelöscht werden können.