4. 4.1. Mit Berufungserklärung vom 4. Mai 2022 verlangte der Beschuldigte einen Freispruch vom Vorwurf der Brandstiftung (Anklageziff. 1), der einfachen Körperverletzung (Anklageziff. 4), der mehrfachen Beschimpfung (Anklageziff. 3.2, 5), der Drohung (Anklageziff. 3.2), der mehrfachen Nötigung (Anklageziff. 3.1, 3.2), der Verletzung der Verkehrsregeln (Anklageziff. 5) und der mehrfachen Widerhandlung gegen die Verordnung über die Strassenverkehrsregeln (Anklageziff. 5). Ferner richtet sich die Berufung gegen die Strafen, die Zivilansprüche und die Verlegung der Kosten.