8.4.2. Die Kosten der amtlichen Verteidigung ab Aufhebung des Urteils vom 14. Februar 2019 und der Rückweisung von Fr. 10'718.55 (inkl. Fr. 766.25 MwSt.) werden unter Vorbehalt von Ziffer. 8.5. von der Gerichtskasse bezahlt und auf die Staatskasse genommen. 8.5. Dem amtlichen Verteidiger wurden mit Akontozahlungen vom 7. Mai 2020 insgesamt Fr. 21'930.60 überwiesen. Demnach hat die Gerichtskasse lediglich die noch ausstehenden Kosten der amtlichen Verteilung von Fr. 13'906.05 zu bezahlen. 9. Der Beschuldigte hat allfällige eigene Kosten selber zu tragen.