8.4. 8.4.1. Die Kosten ab Aufhebung des Urteils vom 14. Februar 2019 und der Rückweisung bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 4'500.00 b) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 10'718.55 c) den Kosten für Gutachten von Fr. 900.00 d) den Spesen von Fr. 570.00 e) andere Auslagen Fr. 85.60 Total Fr. 16'774.15 Die Gerichtsgebühr sowie die Kosten gemäss lit. c - e der Ziffer 8.4.1. werden auf die Staatskasse genommen.