8.2. Die weiteren Verfahrenskosten bis zur ersten Hauptverhandlung bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 4'500.00 b) den Kosten für die amtliche Verteidigung von Fr. 25'118.10 c) den Kosten für Gutachten von Fr. 11'350.00 d) den Kosten der Mitwirkung anderer Behörden von Fr. 6'166.00 e) den Spesen von Fr. 180.00 f) andere Auslagen Fr. 131.00 Total Fr. 47'445.10 -4-