Gegenstand Brandstiftung, Nötigung, einfache Körperverletzung usw. -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Am 20. August 2018 erhob die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm gegen den Beschuldigten Anklage wegen Brandstiftung, mehrfacher Drohung, mehrfacher Nötigung, einfacher Körperverletzung, Sachentziehung, Sachbeschädigung, mehrfacher Beschimpfung, mehrfachen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage, mehrfacher Widerhandlungen gegen Art. 96 VRV und Verletzung der Verkehrsregeln im Sinne von Art. 90 Abs. 1 i.V.m. Art. 34 Abs. 4 SVG (vorinstanzliche Akten [VA] act. 1 ff.).