5.4.2. Auch die Beschuldigte wurde zum Sachverhalt und den Sachbeschädigungen befragt (UA act. 202 Frage 36 ff.). Hinsichtlich der Tapete gab sie an, dass die Wand hinter der Tapete immer nass gewesen sei, was auf das undichte Dach zurückzuführen sei. Da sich die Tapetenblätter bei Regen immer wieder gelöst hätten, habe man Ende Juni 2017 beschlossen, die Tapete endgültig abzunehmen (UA act. 202 Frage 36 f. und GA act. 109). Hinsichtlich den abgerissenen Lampen hielt die Beschuldigte sinngemäss fest, dass zwar die Lampen abmontiert worden seien, jedoch an den herunterhängenden Kabeln neue Lampen montiert werden könnten, wie dies auch bei Deckenlampen in Mietwohnungen der Fall sei (UA act.