H. gab anlässlich der ersten Einvernahme am 11. Oktober 2017 detaillierte Auskünfte über die am 12. Juli 2017 vorgefundenen Sachbeschädigungen (UA act. 195 f. Frage 23). Er hielt jedoch auch fest, dass es ihm nicht möglich sei, die einzelnen Sachbeschädigungen konkreten Personen zuzuordnen, da sich ungefähr zehn Personen zum Tatzeitpunkt in der Liegenschaft aufgehalten hätten (UA act. 196 Frage 26). Anlässlich der Befragung vom 28. November 2018 gab H. bezüglich der beschädigten Tapeten an, dass diese zwar bereits heruntergehangen seien, jedoch am 12. Juli 2017 herabgerissen worden seien und weitere Beschädigungen zu sehen gewesen seien (UA act. 320 Frage 48).