5. 5.1. Weiter wirft die Anklage der Beschuldigten vor, am 12. Juli 2017 auch die Tapeten im Dachstock und im ersten Stock von der Wand gerissen zu haben, mehrere Lampen und Steckdosen von der Decke bzw. den Wänden und ein Kabel aus einem Kabelkanal gerissen zu haben, wodurch die Wand beschädigt worden sei. Dadurch habe sich die Beschuldigte wegen Sachbeschädigung schuldig gemacht (GA act. 2).