3.11. Der Privatkläger reichte mit Eingabe vom 8. September 2022 eine weitere Stellungnahme ein. 3.12. Mit Eingabe vom 13. September 2022 verzichtete die Staatsanwaltschaft Baden auf eine Stellungnahme zur Stellungnahme des Privatklägers vom 8. September 2022. Das Obergericht zieht in Erwägung: