3.4. Mit Verfügung vom 17. Mai 2022 wurde der Privatkläger aufgefordert innert 20 Tagen eine Sicherheitsleistung von Fr. 1'000.00 für allfällige Kosten und Entschädigungen zu bezahlen. Der Privatkläger bezahlte die verlangte Sicherheitsleistung am 27. Mai 2022. 3.5. Mit Eingabe vom 2. Juni 2022 verzichtete die Staatsanwaltschaft Baden auf die Stellung eines Antrags auf Nichteintreten und die Erklärung einer Anschlussberufung. 3.6. Mit Eingabe vom 16. Juni 2022 verzichtete die Beschuldigte auf die Erklärung einer Anschlussberufung und erklärte sich mit der Durchführung eines schriftlichen Berufungsverfahrens einverstanden.