2.2 Der Zivil- und Strafkläger hat seine Parteikosten selber zu tragen. 3. 3.1. -6- Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr Fr. 2'000.00 b) der Anklagegebühr Fr. 1'300.00 c) den Spesen Fr. 152.40 Total Fr. 3'452.40 3.2 Die hälftigen Verfahrenskosten, somit Fr. 1'726.20, werden gemäss Art. 427 Abs. 2 StPO dem Zivil- und Strafkläger auferlegt.