2. Die Angeklagten 1-3 seien solidarisch zu einer Schadenersatzzahlung (für gestohlene Gegenstände und Sachbeschädigungen) von CHF 8'430.05 inkl. Schadens- bzw. Verzugszins von 5% seit dem 13. Juli 2017 an den Privatkläger zu verpflichten. 3. Die Angeklagten 1-3 – eventualiter der Verein G. - seien solidarisch zur Rückzahlung von CHF 3'309.17 inkl. Verzugszins von 5% seit dem 31. März 2017 an den Privatkläger zu verpflichten.