- Sie rissen im Dachstock und im ersten Stock Tapeten von der Wand - Sie rissen im 1. Stock mehrere Lampen von der Decke und den Wänden, - Sie rissen im 1. Stock mehrere Steckdosen von den Wänden, - Sie rissen im 1. Stock Kabel aus einem Kabelkanal wodurch auch die Wand beschädigt wurde. Durch das Handeln der Beschuldigten entstand Sachschaden in unbekannter Höhe zum Nachteil von A.. A. macht eine Zivilforderung dem Grundsatze nach geltend. Weiterer Tatbestand: Hausfriedensbruch