A. macht eine Zivilforderung dem Grundsatze nach geltend. Weiterer Tatbestand: Hausfriedensbruch 2. Sachbeschädigung Die Beschuldigte beschädigte eine Sache, an der ein fremdes Eigentumsrecht bestand. Nachdem die Beschuldigte, E. und weitere Vereinsmitglieder zu in Anklageziffer 1 genannter Zeit die Liegenschaft in Q. betraten, beschädigten sie die nachfolgenden Gegenstände nach vorgängiger Absprache und mit gegenseitigem Wissen und Willen, die im Eigentum von A. standen: