1. Diebstahl Die Beschuldigte nahm jemandem eine fremde bewegliche Sache zur Aneignung weg, um sich damit unrechtmässig zu bereichern. Die Beschuldigte, E. und weitere Vereinsmitglieder betraten am Nachmittag des 12.07.2017 in Q., das damalige Vereinslokal des Vereins G.. Dort behändigten die Beschuldigte, E. und weitere Vereinsmitglieder nach vorgängiger gemeinsamer Abspreche gezielt eine Beleuchtungsabdeckung eines Kühlschranks, drei Baruntermöbel, sechs fixe Beleuchtungskörper, mehrere Ventilatoren, mindestens -3-