0. Vorbemerkung Die Beschuldigte ist gemeinsam mit E. und F. Vorstandsmitglied des Vereins G. mit Sitz in Q.. Die Beschuldigte übt das Amt der Präsidentin dieses Vereins aus. Die Beschuldigte beging sämtliche der nachfolgenden Taten entweder selber oder aber sie machte sich in Ausübung ihrer Funktion als Präsidentin des Vereins G. den spätestens während der Tatausführung konkludent gefassten Entschluss eines anderen Vereinsmitglieds zu eigen und handelte dadurch in Mittäterschaft.