5.5. Aus den Aussagen von H. geht hervor, dass im Laufe des Nachmittags des 12. Juli 2017 zahlreiche Beschädigungen vorgenommen wurden. Solche sind auch auf den vom Privatkläger zur Verfügung gestellten Bildern zu sehen (vgl. UA act. 153 ff.; insbesondere UA act. 157 und 158). Der Beschuldigte (vgl. oben E. 5.4.2) und auch die Mitbeschuldigte D. (UA act. 204 Frage 60; GA act. 109) bestreiten, Sachbeschädigungen vorgenommen zu haben.