3. 3.1. Gegen dieses Urteil meldete der Privatkläger mit Eingabe vom 13. Dezember 2021 fristgerecht Berufung an. 3.2. Das begründete Urteil wurde dem Privatkläger am 22. April 2022 zugestellt. 3.3. Mit Berufungserklärung vom 11. Mai 2022 stellte der Privatkläger folgende Anträge: " 1. Es sei das Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 3. Dezember 2021 gegen den Beschuldigte vollumfänglich aufzuheben und nach Ermessen des Obergerichts an die Vorinstanz zurückzuweisen.