Weiterer Tatbestand: Hausfriedensbruch 2. Sachbeschädigung Der Beschuldigte beschädigte eine Sache, an der ein fremdes Eigentumsrecht bestand. Nachdem der Beschuldigte, D. und die anderen Vereinsmitglieder zu in Anklageziffer 1 genannter Zeit die Liegenschaft in Q. betraten, beschädigten sie die nachfolgenden Gegenstände nach vorgängiger Absprache und mit gegenseitigem Wissen und Willen, die im Eigentum von A. standen wissentlich und willentlich: