Dort behändigten der Beschuldigte, D. und weitere Vereinsmitglieder nach vorgängiger gemeinsamer Absprache gezielt eine Beleuchtungsabdeckung eines Kühlschranks, drei Baruntermöbel, sechs fixe Beleuchtungskörper, mehrere Ventilatoren, mindestens zwei Tablare und eine Lampe von nicht genau bekanntem Wert, die im Eigentum von A., […], standen. In der Folge verbrachten der Beschuldigte und die weiteren Vereinsmitglieder diese Gegenstände an einen unbekannten Ort.