Der Beschuldigte, D. und weitere Vereinsmitglieder betraten am Nachmittag des 12.07.2017 in Q., das damalige Vereinslokal des Vereins F.. Dort behändigten der Beschuldigte, D. und weitere Vereinsmitglieder nach vorgängiger gemeinsamer Absprache gezielt eine Beleuchtungsabdeckung eines Kühlschranks, drei Baruntermöbel, sechs fixe Beleuchtungskörper, mehrere Ventilatoren, mindestens zwei Tablare und eine Lampe von nicht genau bekanntem Wert, die im Eigentum von A., […], standen.