7.3. Der Privatkläger stellt in seiner Berufung den Antrag, die Beschuldigten seien zur Zahlung der Verfahrenskosten und zur Übernahme seiner Parteikosten im vorinstanzlichen Verfahren zu verurteilen (Berufungsanträge Ziff. 1 und 3). Zur vorinstanzlichen Kostenverteilung macht er geltend, die Kostenauferlegung zu seinen Lasten zeige das Unrecht und die Voreingenommenheit aller Vorinstanzen, da ihm vorgeworfen werde, mutwillig ein Verfahren eingeleitet und an der Anzeige wegen Diebstahls und Sachbeschädigung festgehalten zu haben.