281 Frage 32; UA act. 301 Frage 115). Nicht belegt und nicht ersichtlich ist, dass am Abend des 11. Juli 2017 die in der Anklage festgehaltenen Sachverhalte (vgl. Anklage Ziff. 1-3) geplant wurden. Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Beschuldigte von am 12. Juli 2017 allfällig begangenen Delikten im Voraus wusste oder in massgebender Weise an der Planung und Koordination solcher beteiligt war.