3. 3.1. Gemäss Anklageschrift sollen am 12. Juli 2017 aus der Liegenschaft des Privatklägers die Beleuchtungsabdeckung eines Kühlschrankes, drei Bar- -9- untermöbel, sechs fixe Beleuchtungskörper, mehrere Ventilatoren, mindestens zwei Tablare und eine Lampe entwendet worden sein. Dadurch habe sich die Beschuldigte des Diebstahls strafbar gemacht.