" 1. Es sei das Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 3. Dezember 2021 gegen die Beschuldigte vollumfänglich aufzuheben und nach Ermessen des Obergerichts an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Die Beschuldigte sei gemäss der Anklage der Staatsanwaltschaft Baden (wegen Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Veruntreuung) schuldig zu sprechen und zu verurteilen. 3. Die Beschuldigte sei zur Tragung der Verfahrenskosten zu verurteilen. 4. Es seien sämtliche Akten der Vorinstanz und der Staatsanwaltschaft beizuziehen.