der Absicht, diese Gegenstände für eigene und/oder (Vereins-) zwecke zu gebrauchen, ohne dafür zu bezahlen. A. macht eine Zivilforderung dem Grundsatze nach geltend. Weiterer Tatbestand: Hausfriedensbruch 2. Sachbeschädigung Die Beschuldigte beschädigte eine Sache, an der ein fremdes Eigentumsrecht bestand. Dabei handelte die Beschuldigte als Organ einer juristischen Person. Nachdem diverse Mitglieder des Vereins G. zu in Anklageziffer 1 genannter Zeit die Liegenschaft in Q. betraten, beschädigten diese die nachfolgenden Gegenstände, die im Eigentum von A. standen wissentlich und willentlich: