Insgesamt konnten auf den ausgewerteten Datenträgern 517 Bilddateien und zwei Videos gefunden werden, wovon der Beschuldigte mindestens 182 Bilddateien bewusst auf seinem Rechner abgespeichert hat (UA act. 119). Das sichergestellte Bildmaterial deckt praktisch das gesamte Spektrum denkbarer pornografischer Darstellungen ab und reicht von schwersten (vaginale, anale und orale Penetration von Mädchen) bis hin zu vergleichsweise leicht erscheinenden Formen von Pornografie (Abbildungen ohne sichtbare Vornahme von sexuellen Handlungen).