wenn sich die Vorstrafe nicht als einschlägig erweist. Er hat auch dieses Delikt gestanden und die Strafverfolgung dadurch vereinfacht. Gleichzeitig gibt er jedoch zu verstehen, dass er nicht wirklich gewillt ist, von den Drogen loszukommen, weshalb ihm trotz Geständnis keine eigentliche Einsicht in sein Verhalten attestiert werden kann. Insgesamt halten sich damit die positiven und negativen Komponenten in ungefähr die Waage, womit sich die Täterkomponente neutral auswirkt.