Im Rahmen der Asperation ist zu beachten, dass sich die rechtskräftig mit Strafbefehl vom 1. November 2019 beurteilten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie die vorliegend neu zu beurteilenden Verstösse in zeitlicher Hinsicht überschneiden und auch sachlich in einem engen Zusammenhang stehen. Angemessen erscheint damit eine Erhöhung der Einsatzstrafe (Busse von Fr. 200.00) um insgesamt Fr. 300.00 auf Fr. 500.00.