Eigenkonsum von Kokain, Crack und Cannabis zu einer Busse von Fr. 200.00 verurteilt. Bei Drogendelikten spielt die Art und Menge der Betäubungsmittel für die Beurteilung der Tatschwere eine wichtige Rolle. Da es sich bei Kokain aufgrund des höheren Gefährlichkeitsgrads im Gegensatz zu Marihuana und Amphetaminen um sogenannte harte Drogen handelt (vgl. BGE 145 IV 312), ist für die Einsatzstrafe wiederum auf die rechtskräftig abgeurteilte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz als konkret schwerere Straftat abzustellen.