Der Beschuldigte ist vorbestraft, was sich mit Blick auf seine Legalprognose ungünstig auswirkt. Innerhalb von weniger als einem Jahr delinquierte er erneut, obwohl er mit Strafbefehl vom 18. Januar 2019 zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 30.00 und einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt worden war. Die später verübten und mit Strafbefehl vom 1. November 2019 oder vorliegend in Form einer entsprechenden Zusatzstrafe geahndeten Delikte sind sodann nicht mehr im Bagatellbereich anzusiedeln.