6.5.2.4. Im Rahmen der Täterkomponente fällt die einschlägige Vorstrafe des Beschuldigten straferhöhend ins Gewicht: Der Beschuldigte ist bereits mit Strafbefehl vom 18. Januar 2019 wegen unberechtigten Besitzes eines Springmessers, d.h. wegen des weitgehend identischen Sachverhalts verurteilt worden. Er zeigt sich in dieser Hinsicht wenig einsichtig, zumal er - 25 -