Entsprechend ist für die Art und Menge der konsumierten Darstellungen wiederum auf das dokumentierte Konsumverhalten im Zeitraum vom 16. Januar 2020 bis zum 25. August 2020 abzustellen. Mengenmässig ist daher für die vorliegend relevanten rund 9.5 Monate (19. Januar 2019 bis zum 1. November 2019) von rund 750 konsumierten Bilddateien auszugehen. Entsprechend ist unter dem Gesichtspunkt des Ausmasses der Gefährdung des geschützten Rechtsguts nicht mehr von einem leichten Tatverschulden auszugehen, weshalb wiederum – jeweils in Abhängigkeit vom konkreten Inhalt der 750 Dateien – von Einzelstrafen zwischen 15 bis 60 Tagessätzen auszugehen ist. Diese Einzelstrafen sind im Rahmen der Asperation