Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Beschuldigte zudem aus, er sei im Umfang von 40 % im Sicherheitsdienst tätig und habe in diesem Bereich eine sechsmonatige Ausbildung absolviert. Dabei verdiene er Fr. 25.00 brutto pro Stunde, woraus monatlich ein Betrag von ungefähr Fr. 500.00 zusammenkomme. Im Umfang seines Lohnes würden sich die Ergänzungsleistungen reduzieren (GA act. 283). Zudem verfügte der - 22 -