Der Beschuldigte ist nicht verheiratet sowie kinderlos. Er hat keine Unterstützungspflichten. Er wohnt alleine in einer 3.5-Zimmerwohnung und wird durch die psychiatrische Spitex unterstützt (GA act. 283). Der Beschuldigte ist seit dem 1. April 2018 IV-berentet und erhält seit dem 1. April 2020 eine Dreiviertels-Invalidenrente von monatlich Fr. 1'195.00 sowie Ergänzungsleistungen in Höhe von monatlich Fr. 1'723.00 ausbezahlt (UA act. 153 und 161). Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Beschuldigte zudem aus, er sei im Umfang von 40 % im Sicherheitsdienst tätig und habe in diesem Bereich eine sechsmonatige Ausbildung absolviert.