den vorliegend relevanten Zeitraum von August 2017 bis zum 18. Januar 2019 (entspricht 17.5 Monaten) von mehr als 1'000 konsumierten Dateien auszugehen, die innerhalb des Spektrums von der mildesten Erscheinungsform (Abbildungen ohne sichtbare, sexuelle Handlung) bis hin zu schwersten Formen der Pornografie (Abbildungen eines sehr kindlichen Mädchens, wie es von einem erwachsenen Mann anal penetriert wird, vgl. dazu Ziff. 6.6.2.1 hernach) reichen. Entsprechend ist unter dem Gesichtspunkt des Ausmasses der Gefährdung des geschützten Rechtsguts nicht mehr von einem leichten Tatverschulden auszugehen.