Die vorliegend zu beurteilenden Straftaten haben sich im Zeitraum zwischen August 2017 bis zur Hausdurchsuchung am 25. August 2020 ereignet. Im besagten Zeitraum wurde der Beschuldigte mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 18. Januar 2019 (nachfolgend «erster Strafbefehl») wegen Nötigung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 30.00 und einer Busse von Fr. 500.00 und am 1. November 2019 mit einem weiteren Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden (nachfolgend «zweiter Strafbefehl») wegen Betrugs sowie Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer unbedingten Geldstrafe von 40 Tages-