3.4.3. Der Beschuldigte hat anlässlich seiner Erstbefragung am 25. August 2020 ausgeführt, er würde einmal im Monat Amphetamine und ungefähr alle drei Monate Marihuana konsumieren (UA act. 198). Diese Aussage hat er an seiner zweiten Befragung am 21. Juli 2021, diesmal in Anwesenheit seines Verteidigers bestätigt (UA act. 214). An der vorinstanzlichen Hauptverhandlung schliesslich antwortete er auf die Frage, ob er Amphetamine konsumiere, dass er solche regelmässig, ein bis zweimal im Monat zur - 12 -