Die Auswertung des beim Beschuldigten beschlagnahmten Computers hat ergeben, dass auf dem Computer des Beschuldigten 514 Bilder sowie zwei Videos kinderpornografischen Inhalts gespeichert waren (vgl. Bericht der IT-Forensik, Kantonspolizei Aargau vom 26. Mai 2021, UA act. 118 ff.). Der Beschuldigte selbst hat den entsprechenden Tatvorwurf auch in Anwesenheit seines Verteidigers weder bestritten, noch geltend gemacht, die Inhalte seien ohne sein Zutun auf sein Notebook gelangt (vgl. UA act. 208 ff.), sondern diesen anlässlich seiner Befragung an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung sowie mit Berufung vielmehr bestätigt (vgl. GA act. 280; Berufungsbegründung Rz. 14). Gestützt auf die IT-